Anlagensicherheit

Dimensionierungsprüfung, Ermittlung von Grenzbelastungen;
bei Tolerierungsfragen: Beurteilung der Bauteilsicherheit kritischer fehlerbehafteter Komponenten (Bruchmechanik).

Gutachterliche Tätigkeiten im Geregelten Bereich bzw. für Überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV, auch im Behördenauftrag:
Wiederkehrende Prüfungen und Beurteilung der Anlagensicherheit; Klärung von Schadenursachen in Verbindung mit den aktuellen technischen Bestimmungen, beispielsweise im Ermittlungsverfahren nach Unglücksfällen.
Inhaber ist ZÜS-Sachverständiger für Druckgeräte und Dampferzeuger der GTÜ Anlagensicherheit, analog zu TÜV, DEKRA o.a. Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).

Technische Überwachung nach Regelwerken, national;
Third Party Inspections (Komponentensicherheit), international.

Zusätzlich als Sachverständiger nach § 20 Atomgesetz:
Begutachtung kerntechnischer Antragsunterlagen (Dimensionierung von Komponenten wie HD-Rohrleitungen, Armaturen­/­Si­cher­heits­ventile; Störfall-Betrachtungen);
Erstellung von Sachverständigen-Gutachten entsprechend BMI- Richtlinien; Prüfung von Vorprüfunterlagen (VPU).