Dimensionierungsprüfung, Ermittlung von Grenzbelastungen;
bei Tolerierungsfragen: Beurteilung der Bauteilsicherheit kritischer fehlerbehafteter Komponenten (Bruchmechanik).
Gutachterliche Tätigkeiten im Geregelten Bereich bzw. für Überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV,
auch im Behördenauftrag:
Wiederkehrende Prüfungen und Beurteilung der Anlagensicherheit; Klärung von Schadenursachen in Verbindung
mit den aktuellen technischen Bestimmungen, beispielsweise im Ermittlungsverfahren nach Unglücksfällen.
Inhaber ist ZÜS-Sachverständiger für Druckgeräte und Dampferzeuger der GTÜ Anlagensicherheit,
analog zu TÜV, DEKRA o.a. Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).
Technische Überwachung nach Regelwerken, national;
Third Party Inspections (Komponentensicherheit), international.
Zusätzlich als Sachverständiger nach § 20 Atomgesetz:
Begutachtung kerntechnischer Antragsunterlagen (Dimensionierung von Komponenten wie HD-Rohrleitungen,
Armaturen/Sicherheitsventile; Störfall-Betrachtungen);
Erstellung von Sachverständigen-Gutachten entsprechend BMI- Richtlinien;
Prüfung von Vorprüfunterlagen (VPU).
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